25. Januar 2023

Arbeitszeugnis - Freistellung?

Einer Mitarbeiterin wurde im 1. DJ freigestellt. Sie verlangt ein Zwischenzeugnis. Darf darin stehen, dass sie sich im gekündigten AV mit Freistellung befindet?

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Meiner Meinung nach darf die Freistellung nicht erwähnt werden (wenn sie das nicht will). Ansonsten gilt der Grundsatz der Wahrheit. Es darf drinsteh...

Tessa J.
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Das Zeugnis soll Auskunft über Arbeitsinhalt, Verhalten & Arbeitsdauer des/der MA geben. Die Freistellung liegt im Ermessen des Arbeitgebers (& kann u.U. auch wied...

Marc F.
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Das Arbeitszeugnis soll alles, was für die Arbeitstätigkeit relevant ist, beschrieben haben. Zeitlich gesehen ist meines Wissens alles über ca. 1/3 der Anstellungsdauer oder aber über ca. 6 Monate relevant.
Damit hat di...

Carole M.
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