17. Februar 2021

Arbeitszeugnis: Muss im Schlussabschnitt der Kündigungsgrund stehen und wer das AV aufgelöst hat?

Arbeitszeugnis: Einem Mitarbeiter wurde gekündigt, da eine Neuausrichtung seiner Funktion stattfindet (anderer Hintergrund/Kompetenzen werden zukünftig gefragt sein). Ist eine Formulierung des Schlussatzes wie folgt rechtens: ''Herr Muster verlässt uns per xxx aufgrund einer Neuausrichtung der xxx Funktion. Wir danken ihm für seine wertvollen Dienste und wünschen Herrn Iseli für seine berufliche Zukunft viel Erfolg und persönlich alles Gute.'' Oder muss explizit erwähnt werden, dass wir als Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aufgelöst haben?

4 Antworten

Der Schlusssatz ohne Angabe, wer das Arbeitsverhältnis aufgelöst hat, erscheint mir wohlwollender.

Ganz allgemein:

Angaben zum Beendigungsgrund erfolgen, wenn es zur Würdigung des Gesamt...

Marc F.
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Das Formulierung genügt und ist positiv für die Mitarbeitende, da nicht durch seine Verschulden gekündigt worden ist.

Der Satz : "Her Muster verlass...

Cana K.
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Bei diesem Schlusssatz ist jedem klar, dass dem Arbeitnehmer gekündigt wurde, es wird einfach nicht ganz klar formuliert. Ansonsten würde stehen "verlässt das Unternehmen auf eigenen Wunsch". Es hätte also auch gut wie folgt formuliert werden können: Das Arbeitsverhältnis wurde aufgrund einer internen Umstrukturierung (oder ähnliches) per 31. Januar 2021 aufgelöst. Falls es sich tatsächlich um eine Neuausrichtung/Umstrukturierung der Funktion handelt und Herrn Muster keine neue Stelle angeboten werden konnte, wäre folgende Zusatz von Vorteil: Wir bedauern diese Entwicklung ausserordentlich und danken Herrn Muster an dieser Stelle für die wertvolle Unterstützung.......usw.

Um beurteilen zu können was hier korrekt und auch wahrheitsgetrau wäre, müsste aber das ganze Zeugnis geprüft werden....

Priska Z.
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