20. November 2017

Arbeitszeugnis, Zwischenzeugnis, Arbeitsbestätigung und Anstellungsbestätigung - Unterschiede?

Was sind die Unterschiede, was die Gemeinsamkeiten dieser Begriffe?

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Schlusszeugnis (Arbeitszeugnis)

Das Schlusszeugnis am Ende des Arbeitsverhältnisses gibt Auskunft über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über die Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers. Beim Schlusszeugnis sind somit die Arbeitsqualität, die Arbeitsmenge und die Arbeitsbereitschaft zu werten. Der Beurteilungsmassstab, der zur Anwendung kommt, soll einem branchenüblichen Durchschnitt entsprechen. Ziel ist es, dass ein neuer Arbeitgeber sich über die Fähigkeiten und Einsatzmöglichkeiten eines Arbeitnehmers ein objektives Bild machen kann. Was die Qualifikation des Verhaltens anbelangt, so ist ausschliesslich das Verhalten am Arbeitsplatz zu beurteilen. Wie sich eine Person ausserhalb ihres Arbeitsplatzes benimmt, ist nicht Gegenstand eines Arbeitszeugnisses. Ausnahmsweise kann dies jedoch in ein Arbeitszeugnis aufgenommen werden, wenn das ausserdienstliche Verhalten auf das Arbeitsverhältnis einen grossen Einfluss hat (Alkoholprobleme usw.). Das Arbeitszeugnis ist mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses auszustellen. Das Arbeitszeugnis trägt das Datum des letzten Tages des Anstellungsverhältnisses.

Beendigungsgründe

Nach herrschender Gerichtspraxis hat der Arbeitnehmer zusätzlich Anspruch darauf, dass die Gründe für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Arbeitszeugnis aufgenommen werden. Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber kann der Beendigungsgrund angegeben werden. Allerdings muss auf Verlangen des Arbeitnehmers dieser Hinweis entfernt werden, sofern er nichts Wesentliches zur Gesamtbeurteilung beiträgt.

Zwischenzeugnis

Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber jederzeit ein Zeugnis verlangen, das sich über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über seine Leistung und sein Verhalten ausspricht (Art. 330a Abs. 1 OR). Aus diesem Grunde ist ihm auf Verlangen auch ein sogenanntes Zwischenzeugnis auszustellen. Was Inhalt und Form dieses Zwischenzeugnisses anbelangt, so entsprechen diese dem Schlusszeugnis. Das Zwischenzeugnis ist in Form eines Vollzeugnisses zu erstellen. Ein Zwischenzeugnis wird in der Praxis häufig dann verlangt, wenn eine innerbetriebliche Ver...

Nils M.
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