Arztzeugnis aus dem Ausland / Schönheits-OP?
Eine Mitarbeiterin hat sich einige Tage frei genommen, um bei ihrer voroperierten Nase einen kleinen Korrektureingriff im Ausland machen zu lassen. Bei der Kontrolle hat ihr Arzt entschieden, dass dieser im Operationssaal gemacht werden und mit einer offenen OP-Technik gemacht werden muss. Die Mitarbeiterin musste daraufhin ihre geplanten Ferien stornieren, da sie in diesem Zustand keine Ferien machen konnte. Jetzt reicht sie uns ein vom ausländischen Arzt ausgestelltes Arztezeugnis ein, welches sie arbeitsunfähig schreibt. Dieses Zeugnis ist auf deutsch verfasst. Zusätzlich hat sie noch eine Bescheinigung eingereicht, dass der Eingriff aus medizinischen Gründen erfolgte.
Offensichtlich handelt es sich bei dieser OP um einen Korrektureingriff nach einer Schönheits-OP (hat die Mitarbeiterin auch bestätigt) und uns stellt sich nun die Frage, ob wir das Arztzeugnis so akzeptieren und ihr die Ferien wieder gutschreiben müssen.
1 Antwort
Da sind verschiedene Dinge zu klären.
Als wichtigstes erscheint mir, ob die Operation medizinisch nötig war. (lassen wir mal das Selbstverschuldete weg, denn die erste OP hat sie ja auf sich genommen)
JA: somit hat sie Anspruch auf "Krankheit" und somit auch auf die Rückerstattung der Ferien. Es ist zu klären, ob der Eingriff derart gravierend war, dass eine Erholung (Fer...