25. Mai 2020

Außerordentliche Spesenpauschale wegen Home Office?

Wir überlegen, den MA ausnahmsweise einen kleinen Betrag zukommen zu lassen, um allfällige Zusatzkosten pauschal abzugelten, die sie wegen der Covid-19 bedingten Arbeit zu Hause hatten (Strom, Papier, etc.) Unser vom Steueramt genehmigtes Spesenreglement sieht für solche Ausgaben keine Spesenpauschale vor und die Arbeit zu Hause war auch nicht angeordnet (wenn auch von allen bevorzugt). Können wir diesen Betrag, für den sie keine Belege bringen müssen/ können, dennoch steuerfrei auszahlen?

2 Antworten

Guten Tag, rechtlich müssten Sie nichts bezahlen, da nicht angeordnet und freiwillig. Dabei gehe ich davon aus, dass den Mitarbeitenden Arbeitsplätze im Geschäft zur Verfügung stehen. Aber ich finde ihr Vorgehen gut. Ich schlage Ihnen vor, mit der Steuerbehörde Kontakt aufzunehmen und diese Ausnahme (Pauschalbetrag verstehe ich) bewilligen zu lassen. Ausser es wären effektive Kosten mit Belegen, dann braucht es keine Freigabe der Steuerverwaltung. Wir haben au...

Mireille B.
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Ihr Ansinnen ist löblich - offenbar (Presse vergangene Woche) zahlt nur rund ein Viertel der Arbeitgeber eine solche Spesenentschädigung aus!

Die Frage ist umstritten, ob die Mitarbeitenden Anspruch auf Vergütung von Spesen für freiwillige Remote Work haben. Ich neige der Auffassung zu, dass der Arbeitgeber für Remote Work grundsätzlich eine (geringe) Spesenpauschale ausrichten soll. Denn berufsmässig notwendige Auslagen der AN sind gem. Art. 327a OR vom AG zu ersetzen. Weshalb von dieser Regel bei der (fre...

Marc F.
3 Bewertungen

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