09. Juli 2024

Aufhebungsvereinbarung - was wenn danach ein*e Mitarbeiter*In schwer krank wird z.B. Krebs?

Hallo zusammen

Bei uns steht eine Kündigung bevor bei der wir zuerst die normale Kündigung aussprechen möchten und danach der betroffenen Person eine Aufhebungsvereinbarung anbieten. Die normale Kündigungsfrist wird auch bei der Aufhebungsvereinbarung eingehalten, die Person wird freigestellt und erhält noch einen Monatslohn zusätzlich. Ferientage per Austrittsdatum wurden zu viele bezogen, das übernehmen wir. Im Gegenzug verlängert sich das Arbeitsverhältnis aber nicht aufgrund von Krankheitstagen oder Unfall.

Nun stellen wir uns die Frage, wie das in der Praxis aussieht sollte eine Person mit einer solchen Aufhebungsvereinbarung noch während der Kündigungsfrist besser gesagt vor Ablauf des Enddatums schwer krank werden z.B. Tumor. Würde sich dann das Anstellungsverhältnis trotz Aufhebungsvereinbarung verlängern? Wie lange würde in einem solchen Fall die Krankentaggeldversicherung noch zahlen?

Vielen Dank für eure Hilfe.

1 Antwort

Akzeptiert durch Author

Eine Aufhebungsvereinbarung bzw. ein Aufhebungsvertrag wird anstelle einer Kündigung gemacht. Entweder oder, aber sicher nicht nacheinander.
Das Arbeitsverhältnis endet mit dem im gültigen Aufhebungsvertrag vereinbarten Datum.

Wenn eine Arbeitsunfähigkeit während des Arbeitsverhältnisses eingetreten ist und bei Beendigung des Arbeitsvertrags immer noch andauert, bezahlen die meisten Krankentaggeldversicherungen das Taggeld auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses weiter, ohne dass ein Übertritt in eine Einzelversicherung nötig ist (sog. Nachleistung), und zwar so lange die Arbeitsunfähigkeit aus derse...

Ronald B.
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