Aufnahme selbstständige Erwerbstätigkeit während Freistellung?
Guten Tag
Wir haben eine Kündigung mit Freistellung und erstellen somit eine Aufhebungsvereinbarung. Gemäss Vereinbarung muss der Arbeitnehmer das Einkommen, welches er durch eine neue Stelle erzielt, an seine Lohnforderung anrechnen lassen. Wie ist das mit Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit? Wie kann dies formuliert werden? Müssen da die Bruttoeinnahmen oder der Gewinn an die Lohnforderung angerechnet werden?
Besten Dank für Ihre Unterstützung.
1 Antwort
Ich bin selber selbstständig und wüsste nun nicht wie ich das handhaben könnte. Mein Ertrag ist erst Ende Jahr sichtbar und eine Zuweisung des Gewinnes pro Monat ist schwierig.
Deshalb würde ich eher vorschlagen, dass ab Beginn der Selbstständigkeit von euch kein Lohn mehr bezahlt wird. Das wäre dann schon das erste Unternehmerrisiko was die Person zu tragen hätte. Verzichte ich auf den Lohn, weil ich meine mit der Selbstständigkeit mehr zu verdienen, oder warte ich ab.
Zum Vorgang selber:
Freistellung heisst das während der Kündigungfrist das Arbeitsverhältnis normal weitergeführt wird. Es wird lediglich auf die Arbeitserbringung verzichtet. Wenn die Person sich anderweitig anstellen lässt, so endet das Arbeitsverhältnis im Gegenseitigen Einvernehmen früher. Punkt.
Aufhebungsvereinbarung bedeutet, dass man per Tag X das Arbeitsverhältnis beendet. Auch ohne Einhaltung der K’frist. Es müssen aber alle Lohnbestandteile ve...