23. November 2023

Auslandsteuern in der Schweiz angeben?

EIn Mitarbeiter von uns arbeitete für einige Monate in zwei unterschiedlichen Ländern. Hierfür haben wir die Bewilligungen eingeholt und auch die Steuern in diesen Ländern abgeführt. Im Lohnausweis dann in den Bemerkungen aufgeführt, dass für diese Zeiträume Steuern im Ausland bezahlt wurden. Das Steueramt verlangt nun eine tagesgenaue Aufstellung und die Abrechnungen dieser Länder.

Die Frage ist nun, ob sie das so dürfen. Es geht das schweizer Steueramt doch nichts an, was jemand im Ausland an Steuern bezahlt. Die schriftliche Bestätigung, dass er für xx Tage im Ausland tätig war muss doch ausreichen.

Kennt jemand den Gesetzesartikel, wo das geregelt ist?

Vielen Dank

1 Antwort

Guten Tag

Pauschal lässt sich das nicht beantworten. Da muss man auf den individuellen Fall eingehen. Ich nehme an, der Mitarbeiter war in 2 Staaten versichert, einerseits für die Sozialversicherung andererseits für die Steuern. Fragen wie, besteht ein Sozialversicherungsabk...

Joran P.
0 Bewertungen

Schließen