06. Februar 2024

Aussendienst: Feiertage gemäss Wohnort oder gemäss Hauptsitz in einem anderen Kanton? Was ist Usanz?

Wir haben Aussendienstmitarbeitende (100% draussen) in verschiedenen Kantonen. Feiertagsregelung bis heute: Anspruch gemäss Feiertagen an ihrem Wohnort. Der Hauptsitz der Firma im Kt. Zug hat z. T. einige Feiertage mehr als in anderen Kantonen/Wohnorten in der Schweiz. Was ist Usanz in einem solchen Fall? Sollten Aussendienstmitarbeitende einen Ausgleich erhalten wg Gleichbehandlung?

2 Antworten

Werden diese nach dem Handelsreisendengesetz behandelt, so gilt nach meinem dafürhalten der Wohnort als Arbeitsort. Sobald er ins Auto sitzt, beginnt seine Arbeit.

Und nein, man muss nicht allen die Feiertage ausgleichen. Sie könnten ja in den Kanton zügeln, wo es am meisten Feiertage g...

Peter Z.
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Eine Usanz ist mir nicht bekannt. Meines Erachtens gibt es zwei Dinge zu berücksichtigen:

Erstens: Arbeitnehmer müssen allfällige Arbeitsverbote beachten. Sonntagsarbeitsverbot gemäss Arbeitsgesetz, Arbeitsverbot gemäss kantonalen oder kommunalen Ruhetagsgesetzen. Bei Aussendienstlern sollte dies kein Problem darstellen, da ja die Kunden diesen Regelungen ebenfalls unterworfen sind und der Aussendienstler an diesen Tagen vor verschlossenen Türen stehen würde.
Zweitens: Arbeitnehmern wird Freizeit gewährt, damit sie entsprechend feiern können. Auch wenn dies für manche nicht mehr so zeitgemäss erscheint, da die meisten Feiertage einen christlich-religiösen Hintergrund haben, ist dies der eigentliche Zweck der Freizeitgewährung. Wenn man in seiner Wohngemeinde verankert ist, ist es durchaus sinnvoll, wenn die Feiertage am Wohnort gelten. Die Regelung scheint diesbezüglich zweckdienlich und müsste allen einsichtig sein. Der Wo...

Ronald B.
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