09. April 2019

Auszahlung im falschen Jahr?

Ich habe einem Mitarbeiter welcher im 2017 über das ganze Jahr an 4 Sitzungen teilgenommen hatte, letzte Sitzung im Dezember 2017, die 4 Sitzungen erst im Januar 2018 ausbezahlt. Nun will der Mitarbeiter eine neue Lohnabrechnung auf der ersichtlich ist, dass das Geld noch im 2017 ausbezahlt wurde bzw. das 2017 betrifft. Aus meiner Sicht kann ich diesem Mitarbeiter höchstens eine Bestätigung senden , dass es sich um Sitzungsgelder vom Jahr 2017 handelt. Andere Meinungen? (Betr. AHV befreiter Lohn ist hier kein Problem, erreicht das Minimum nicht) Vielen Dank.

1 Antwort

Man muss hier wohl Lohnabrechnung und Lohnausweis voneinander trennen.

In der Lohnabrechnung kann nur der Januar 2018 als Auszahlungsmonat stehen. Alles andere wäre falsch. Das Geld ist da geflossen.

Beim Lohnausweis ist das anders.

https://steuerkonferenz.ch/downloads/Inter_LA_FAQ_AGLA__20180823.pdf zeig Beispiele auf.

Wenn nun das Sitzungsgeld im 2018 bekannt war, so gehört es in die Lohnausweisperiode 2018,...

Peter Z.
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