Auszahlung variabler Lohnbestandteil nach Austritt aufgrund Steuerbelastung?
Folgende Situation:
Kader-Mitarbeiter tritt aus & hat noch eine variabler Lohnbestandteil, den man ihm auszahlen möchte (indiv. Leistungsvereibarung). Auszahlung erfolgt regulär Anfang Jahr oder pro Rata bei Austritt (in diesem Beispiel Vertragsende 10.2022). Aus steuertechnischen Gründen erfragt der Mitarbeiter nun eine Auszahlung im Januar 2023. Zulässig? Und falls ja, was ist zu beachten?
Ich persönliche würde die Umsetzung ablehnen & allen Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis mit der letzten Lohnzahlung nachkommen. Wie ist eure Meinung?
1 Antwort
Den FAQ der Schweizerischen Steuerkonferenz ist Folgendes zu entnehmen:
“Lohnzahlungen für das Jahr x gehören, sofern ihre Höhe Ende Jahr bekannt ist und die Bezahlung nicht gefährdet ist, in den Lohnausweis der Steuerperiode x. Das gilt auch dann, wenn einzelne Lohnbestandteile erst ...