Befristetes Arbeitsverhältnis Bezug auf all. Anstellungsbedingungen?
Lieber Cosmos, ein befristeter Vertrag kann ohne andere Formulierung, ausser bei einer fristlosen Entlassung, nicht frühzeitig gekündigt werden. Nun haben wir einen befristeten Vertrag mit der Formulierung , dass die allgemeine Anstellungsbedingungen gelten. In den allg. Anstellungsbedingungen stehen die Kündigungsfristen mit dem Detail "falls nichts anderes vereinbart wurde, es steht nichts betr. befristete Verträge. Muss der Mitarbeiter nun die Kündigungsfristen gemäss Anstellungsbedingung einhalten oder kann man davon ausgehen, dass bei einem Befristeten Vertrag keine zur Anwendung kommen? (In Zukunft werden wir das klar formulieren..). Vielen Dank.
1 Antwort
Befristete Verträge müssen nicht durch Kündigung ("einseitige empfangsbedürftige Erklärung") aufgelöst werden, sondern laufen per se - also entweder mit Zeitablauf oder mit absehbarem Eintreten der Bedingung (z.B. Projektende) ohne weiteres aus.
Dementsprechend müssen weder der AG noch der AN be...