Begleiteter Kuraufenthalt behindertes Kind?
Eine Mitarbeiterin hat ein behindertes Kind (Gendefekt), welches in Deutschland zu einer dreiwöchigen Therapie gehen sollte. Die Art der Behinderung lässt keine Fremdbetreuung zu, da Betreuungspersonen über Wochen angewöhnt werden müssen.
Es ist nun vorgesehen, dass die Mutter das Kind während der Therapie begleiten wird. (Kuraufenthalt).
In Deutschland selber ist das gang und gäbe und wird von Versicherungen und AG mitgetragen.
Wie ist es in der Schweiz?
Kann die Mutter drei Wochen "Krank" nehmen mit Arztzeugnis, welches die Situation des Kindes beinhaltet. Hat sie ein Anrecht auf Lohnfortzahlung? Ist der AG z.B. bei kurzer Karenzzeit der KTG Versicherung über die Versicherung entlastet? Gibt es einen Anlaufstelle, welche weiterhelten könnte, sollte der AG mehr wissen wollen?
Danke für eure Hilfe....
PS: die Antworten von Marc vor einem Jahr zu der Frage betreffend Krankes Kind habe ich gelesen, es regelt aber "nur" den Normalfall, wenn ein Kind kurzfristig erkrankt.
1 Antwort
Keine leichte Frage!
Ich habe eben mit dem Leiter einer Pro Infirmis-Stelle gesprochen, der im wesentlichen meine Auffassungen teilt:
Grundsätzlich gilt bezüglich der Lohnfortzahlung Art. 324a Abs. 1 OR: Ich zitiere aus dem angehängten Artikel: "Es entspricht allerdings einhelliger Ansicht, dass die erforderliche Pflege und Betreuung eines kranken Kindes durch den Arbeitnehmer zu Hause oder dessen Betreuung in einer stationären Einrichtung (Spital, Klini...