25. Juni 2025

bei anderer Firma arbeiten?

Hi
eine Mitarbeitende wird bei einem Kunden aushelfen - für mehrere Wochen. Wie ist das rechtlich / versicherungstechnisch geregelt? In erster Instanz hätte ich noch gesagt, dass es die Dienstreise ist, aber die Mitarbeitende wird dort vor Ort mithelfen, aber unseren Laptop nutzen.
danke

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Ergänzend zur Antwort von Ronald Biefer:

Zunächst die Frage, ist der Mitarbeitende beim Kunden eingebunden? Wenn nein ist das ein Auftrag, wie ihn jeder Handwerker tagtäglich abwickelt.

Wenn Ja, bewegen wir uns auf dem Gebiet der Temporärarbeit. Aufgrund der Tatsach...

Robert S.
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Es kommt darauf an, worum es sich dabei handelt: Ist es ein zeitlich befristeter Wechsel des Arbeitsorts oder ist es Personalverleih?

Nur ein Wechsel des Arbeitsortes ist es, wenn der Arbeitnehmer unternehmensintern für euren Betrieb arbeitet – auch wenn der physische Arbeitsort beim Kunden ist, wenn die Weisungshoheit (z. B. bezüglich Aufgabenverteilung, Arbeitszeit, Anwesenheit) weiterhin bei euch liegt, wenn der Arbeitnehmer euren Laptop, eure Tools, Prozesse und Strukturen nutzt, wenn der Einsatz zeitlich begrenzt und klar projektbezogen ist.
In diesem Fall laufen die Versicherungen wie gewohnt weiter. Die Dauer des neuen Arbeitsorts ist gegebenenfalls auf dem Lohnausweis zu vermerken.

Ansonsten ist es Personalverleih nach AVG und dieser wäre bewilligungspflichtig, ausser es handelte sich um ein “Gelegentliches Überlassen” (vgl. https://www.arbeit.swiss/dam/seco...

Ronald B.
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