Beitrag an Weiterbildung: Geldvergütung für zeitlichen Aufwand -Beitragspflichtig?
Wenn bei Weiterbildungsbeiträgen der zeitliche Einsatz entschädigt wird - also im Weiterbildungsbeitrag dazu gerechnet wird (monetär), sind diese dann AHV-Pflichtig oder nicht?
Der Artikel 11p der AHV ist mir bekannt (siehe unten). Aber es geht ja hier um den zeitlichen Einsatz, was wieder um ein Lohnbestandteil darstellt - oder nicht?
"Zuwendungen für die Aus- und Weiterbildung. Sie sind nur vom massgebenden Lohn ausgenommen, falls die Aus- und Weiterbildung in engem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit der begünstigten Person steht; "
1 Antwort
Wenn ihr die Zeit entschädigt, so ist das Lohn und damit SV und Steuerpflichtig.
Weshalb macht ihr das separat?
- Mitarbeiter geht an den Kurs während der Arbeitszeit. Absenz Weiterbildung erfassen. Er hat normalen Lohn.
- Mitarbeiter geht an Kurs ausserhalb der Arbeitszeit. Absenz Weiterbildung erf...