11. Oktober 2022

benchmark systeme ?

wir wollen benchmark system buchen (u.a. Kienbaum) um diverse Jobs zu vergleichen. Wir können (müssen aber nicht) anonymisierte Date von uns bei diesen Plattformen ebenfalls einreichen und nun meinte unser legal Team, dass wir von allen MA die Einwilligung brauchen, um die Daten dort einzureichen.

Daten wären u.a. Job Titel, Gehalt, m/w, Region, diverse optional Daten
wie kann man dies am besten mit den Einwilligungen veranlassen?

1 Antwort

Akzeptiert durch Author

Bevor ich eine qualifizierte (datenschutz-)rechtliche Aussage mache, möchte ich mehr über das geplante Benchmarking & die Rahmenbedingungen wissen:

  • Reden wir hier “nur” von MA, die in der Schweiz arbeiten oder auch von MA mit Arbeitsort EU?
  • Das Benchmarking-Unternehmen hat seinen Sitz in der Schweiz oder in der EU (oder USA...).
  • Wer erhält alles Einsicht in das Benchmarking?

Ganz allgemein: wenn ihr (echt) anonymisierte Daten verwendet und aus der Aussage auch tatsächlich der/die betreffende MA nicht erkennbar ist, dann stellen sich keine datenschutzrechtliche Fragen. Allerdings schon erlebt: bei einer externen “anonymen” MA-Befragung mussten die MA das Alter angeben. Wenn es nun in einer Abteilung genau eine/n ü60 gibt, dann ist die Befragung nic...

Marc F.
3 Bewertungen

Schließen