10. Mai 2020

Berechnung KAE?

Wir sind ein Unternehmen, dass letztes Jahr ein super Jahr hatte und allen MA's einen tollen Bohnus auszahlen konnte, aber nun einen dramatischen Einbruch erlebten:-(. Unser Geschäftsjahr endete am 31.12.2019 und wir zahlten den Mitarbeitenden Mitte Februar 2020 den Bonus (5% bis zu 25% des Basissalärs) für das abgelaufene Jahr aus.

Nun mussten wir KAE beantragen und haben uns aber entschieden, dass wir den Mitarbeitenden 100% des Lohns auszahlen (Ausgleich der KAE auf 100%). Basierend auf AVIG E2 bis E6 stellen sich uns folgende Fragen:

-Macht es Sinn, dass wir jetzt den Durschnittlohn der letzten 12 Monate nehmen zur Berechnung der KAE? -- > damit wird des Ausgleich auf 100% bei uns selbstverständlich kleiner:-))

-Unser Bonus für das GJ 2020 fällt sicher tiefer aus als der für GJ 2019. Können wir dann noch den Bonus im Februar 2020 ebenfalls mit KAE ausgleichen?

Payroll empfiehlt, dass wir nur den Lohn / Monat abrechnen

Machen wir irgendeinen Überlegungsfehler? Wir wollen rechtlich zu 100% korrekt sein.

2 Antworten

Akzeptiert durch Author

Ich meinte, Ja, ihr macht einen Überlegungsfehler. Ihr denkt das ihr selber bestimmen könnt, was ihr anmeldet. Das Anmeldeexcel aber regelt es eindeutig. Den im angemeldeten Monat entgangene Verdienst ist zu deklarieren. Ausnahmen gibt es nur bei Stundenlohn oder Arbeit auf Abruf. Und Inhaber und mitarbeitende Famillienmitglieder.

W...

Peter Z.
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Im WEKA Seminar zur KAE wird dies so definiert:

Wie werden Bonuszahlungen gehandhabt?

Ist im Zeitpunkt der Kurzarbeit unsicher, ob oder in welcher Höhe Ende Jahr eine Gratifikation/Boni zur Auszahlung gelangt, ist diese vo...

Ursula N.
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