Berechnung Lohnkürzung bei Wechsel Dienstalter
Hallo
Wir haben in unserem Reglement folgendes unter Lohnfortzahlung bei Krankheit:
im ersten Dienstjahr 1 Monat und ab 2. Dienstjahr 3 Monate Lohnfortzahlung. Jetzt haben wir folgenden Fall:
Eintrittsdatum MA 01.10.22
MA hatte am 10.09.23 einen Unfall und ist seit dann mit Unterbrüchen immer wieder arbeitsunfähig.
Was gilt als Stichtag für die Berechnung des Dienstalters? Der Unfalltag (dann wäre MA im ersten Anstellungsjahr gewesen) oder das aktuelle Dienstalter (dann wäre MA im 2. Anstellungsjahr)?
3 Antworten
Für die Berechnung des Dienst...
Die Regelung im Personalreglement bezüglich “Lohnfortzahlung bei Krankheit” hat keine Relevanz, wenn es sich um einen Unfall handelt.
Bei Unfall wäre es wichtig zu wissen, wie die Lohnfortzahlung bei Unfall vertraglich geregelt ist. Besteht diesbezüglich keine vertragliche Regelung, gilt Art. 324a/b OR.
Gibt es für den Arbeitnehmer eine der gesetzlichen Lösung ...
Unabhängig vom Unfallereignis ist der Mitarbeitende am 01.10.2023 in das zweite Dienstjahr eingetrete...