Betreuung Angehörige während Karenzfrist (Skala greift noch nicht)?
Das minderjährige Kind einer Mitarbeiterin welche noch in der Probezeit ist benötigt Betreuung aufgrund eines schweren Gesundheitlichen Problems.
Das Arbeitsverhältnis ist unbefristet, dauert jedoch noch nicht über 3 Monate da Sie eben erst gestartet hat.
Hat Sie nun Anspruch auf 3 Tage Urlaub für die Notfallbetreuung von Angehörigen jedoch ohne Lohnfortzahlung?
Besten Dank für Eure Hilfe.
2 Antworten
Ich gebe hier Denkanstösse - ein Patentrezept ist es nicht (das rechtliche muss jemand anderer beantworten).
Ihr habt in erster Linie eine Mutter eingestellt. Erst in zweiter Linie ist sie eure Arbeitnehmerin. Das 'Risiko' Kind seid ihr mit der Vertragsunterzeichnung beidseitig eingegangen.
Familie und Beruf unter einen Hut zu bekommen, ist nicht (immer) einfach. Vieles kann geplant werden, aber Erkrankungen (von sich selber oder von Kindern) n...
Die Bedenke bei der Probezeit gelten nur, wenn jemand selber erkrankt. Da fällt dann Lohnfortzahlung weg. (ja das wissen viele nicht)
Im oben geschilderten Fall aber ist es so, dass die Kinderbetreuung gesetzlich geregelt ist und darin kommt die Probezeit nicht vor. Somit kann die Mutter ihrem Kind schauen, ja sie muss es wegen der Fürsorgepflicht sogar tun. (was macht der Vater?)
Und müsst ihr Lohn zahlen? Wie gesagt, dass fällt nur bei eigener Erkrankung weg. Somit, ja ihr müsst den Lohn bezahlen, das muss sein.
Kann die Probezeit verlängert werden. Nur bei eigener Erkrankung oder Unfall. Also hier nicht.
Dem Kind gute Besserung und zeigt euch als verständnisvoller Arbeitgeber. Es geht nur um drei Tage... Das schafft ihr sicher auch ohne die Mutter. Und braucht sie länger... nun denn, Probezeit hat sieben Tage Kündigungsfrist. Ich schreibe es nur der ...