Bewilligung für Arbeiten am 2.1.?
Der 2.1. gilt als nicht dem Sonntag gleichgestellten Feiertag im Kanton Zürich. In diesem Jahr müssen ein paar Mitarbeitende im Payroll wegen dem Jahresabschluss arbeiten und er fällt auf einen Samstag (nicht üblicher Arbeitstag).
Ist eine Bewilligung an einem Feiertag (konkret 2.1.) notwendig, auch wenn er nicht dem Sonntag gleichgestellt ist?
Ich glaube, ich kenne die Antwort, aber wollte eure Meinung hören :)
2 Antworten
Egänzend zu Roy's Erklärungen.
Hier kann man die kantonalen und ggfls. sogar regionalen Unterschiede nachsehen.
Nein. Eine Bewilligung ist nur für Sonntagsarbeit, Arbeit am 1. August sowie an bis zu 8 von den Kantonen bezeichneten Feiertagen erforderlich (Art. 20a ArG). Wenn der 2. ...