Bezug von Ferientage ohne Einverständnis des AG. Was kann der AG machen?
Eine Mitarbeiterin im Stundenlohn, im gekündigten Anstellungsverhältnis (Kündigung durch AG) hat dieses Jahr bereits 9 Wochen Ferien bezogen. Nun bezieht sie weitere Ferientage ohne Einverständnis des AG. Was kann nun der AG unternehmen?
2 Antworten
Ferienbezug ist nur mit dem Einverständnis des Arbeitgebers möglich. Was die Person macht, ist Arbeitsverweigerung.
Nach der Regel Lohn gegen Arbeit, bekommt sie nun keinen Lohn für die Zeit in welcher sie fehlt(e).
Ist dem AG weiterer Schaden entstanden, so kann man versuchen auf Schadenersatz zu klagen. Wird sich sicher im HR Cosmos ein Jurist finden, welcher zu den Erfolgsaussichten etwas schreiben kann.
Wir hatten im ZGP Arbeitsrechtskolloquium auch mal einen ähnliche...
Um hier eine fundiert Antwort geben zu können, müsste man erst wissen, was mit der Mitarbeiterin vertraglich vereinbart wurde: echte Arbeit auf Abruf, unechte Arbeit auf Abruf, ein bestimmtes Pensum, gibt es vereinbarte Einsatzpläne?
Wenn es sich um unechte Arbeit auf Abruf handelt, wie das häufig mit Mitarbeitern im Stundenlohn der Fall ist, darf die Mitarbeiterin die Einsätze verweigern. Ob man die Zeit, in der die Mitarbeitern nicht arbeitet, dann Ferien nennt, ist Geschmackssache.
Bei einem fixen Pensum (wieso Stundenlohn?), echter Arbeit auf Abruf oder vereinbarten Einsatzplänen, müsste der Arbeitgeber auf sein Recht, den Ferienzeitpunkt zu bestimmen, p...