Bis wann darf ein Mitarbeiter ein Zwischenzeugnis erwarten, wenn er darum bittet?
2 Antworten
Der Arbeitnehmer hat jederzeit Anspruch auf ein Zwischenzeugnis. Der Anspruch auf ein Zwischenzeugnis wird fällig, sobald der Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis verlangt. Wie lange der Arbeitgeber Zeit für die Erstellung hat, ist etwas unklar, da theoretisch sofort fällig, jedoch eine angemessene Frist zur Erstellung nötig ist. Die Meinungen für eine angemessene Frist gehen hier etwas auseinander. Je nach Umständen beträgt eine angemessene Frist zwischen...
Es scheint mir an dieser Stelle wichtig zu erwähnen, dass ein Mitarbeiter wirklich jederzeit ein Zwischenzeugnis anfordern darf. Allerdings sollten mehr Arbeitgeber auch ohne Nachfragen der M...