Bonuskürzung durch Krankheit?
hi
Mitarbeitender soll diesen November in Rente gehen. Wir haben ihm Jan-Dez versprochen, aber nun ist er krank geschrieben. Genau an dem Tag als seine Frau pensioniert wurde (dies hat er selbst verkündet mit der Pensionierung der Frau). Von Jan-Nov hat er nur Jan-Mitte Mai gearbeitet und ist seitdem krank bis zur offiziellen Pensionierung.
Darf man den Bonus ganz streichen, da er seine Arbeit nicht sorgfältig ausgeführt hat? (Beweise haben wir anhand der Dokumentationen, die er ausfüllen muss) und wir mussten auch die Umstellung in der Schicht einarbeiten. Kann man zumindest pro-rata den Bonus auszahlen (also von Jan-Mitte Mai und Dez)? Kann man ihm auch die Schichtzulagen verwehren, da er keine Arbeitsleistung bringt.
Vielen Dank
1 Antwort
Wenn man Anhaltspunkte hat, dass der Arbeitnehmer nicht arbeitsunfähig ist, kann ein Vertrauensarzt auf Kosten des Arbeitgebers beigezogen werden.
Es kommt darauf an, als was dieser “Bonus” rechtlich qualifiziert wird: als Lohn oder als Gratifikation. Ist der Bonus ein eigentlicher Lohn(bestandteil), dann schuldet man eine Zahlung (im Umfang des Vereinbarten). Ist der Bonus hingegen eine Gratifikation, also eine Sondervergütung im Ermessen des Arbeitgebers, quasi ein Geschenk, schuldet man eine Zahlung nur, wenn dies so verabredet wurde (Art. 322d OR).
Allerdings verliert eine Gratifikation ihren Gratifikations-Charakter und wird zu Lohn,
a) wenn der “Bonus” berechenbar/messbar ist (beabsichtigte Leistungsanreiz-Wirkung) und der Arbeitgeber kein Ermessen me...