29. Januar 2021

Brexit Arbeitsbewilligung für britische Staatsange?

Ich habe eine Frage bezüglich der Erteilung von Arbeitsbewilligungen für ausländische Arbeitnehmer mit britischer Staatsangehörigkeit.

Ausgangslage:

Wir führen eine Firma mit Sitz in einer Grenznahen Gemeinde im Kanton Wallis und sind spezialisiert auf Langdistanz Wandertouren. Während den letzten Jahren haben wir oft ausländisches Personal (International anerkannte Wanderleiter gemäss UIMLA) zum führen dieser Wandertouren angestellt, da sich auf dem Schweizer Markt zu wenig ausgebildetes und verfügbares Personal befindet. Unter dem ausländischen Personal hatten wir einen grossen Anteil von britischen Staatsbürger wohnhaft und gemeldet in Frankreich (Chamonix), da diese perfekt positioniert sind für die Durchführung unserer Touren und sie unsere oftmals englischsprachige Klientel bestens führen können. Da wir hauptsächlich während der Sommermonaten zusätzliches Personal brauchen, habe ich die ausländischen Mitarbeiter jeweils unter einem Saisonvertrag jedoch während weniger als 90 Tage pro Kalenderjahr im Einsatz gehabt.

Situation heute:

Mit dem Austritt Grossbritanniens aus der EU endet auch die Personenfreizügigkeit und erschwert der damit verbundene Zugang zum CH-Arbeitsmarkt massiv. Unsere Guides haben in den letzten Jahren wertvolle Arbeit in unserem Unternehmen geleistet und es wäre für uns desaströs wenn wir dieses Personal in Zukunft nicht wieder einsetzen könnten.

Vorgehen:

Es wäre für uns sehr hilfreich, wenn wir dieses Personal weiterhin währen den Sommermonaten bei uns einsetzen können. Daher meine Fragen:

• Gibt es die Möglichkeit dieses Personal auch in Zukunft zu beschäftigen? Wenn ja, wie ist das Bewilligungsverfahren?

• Kann das Personal wie bisher unter unserer Firma unter Vertrag genommen werden sodass Quellensteuer, Sozialabgaben etc. wie bis anhin abgerechnet werden können?

• Wie sieht die Situation für Selbstständige Personen aus welche steuerrechtlich und mit Wohnsitz in Frankreich gemeldet sind und Aufträge als Wanderleiter durchführen, jedoch zum Beispiel im Rahmen einer Tour die Grenze zur Schweiz überqueren?
Besten Dank!

2 Antworten

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Ich musste gerade vor kurzem für eine englische externe Mitarbeiterin eine Abklärung machen. Hier schon vorab einige empfohlene Sites für zusätzliche Infos:

Brexit site of State Secretariat for Migration SEM

https://www.sem.admin.ch/sem/en/home/themen/fza_schweiz-eu-efta/brexit.html

FAQ of SEM Brexit site

https://www.sem.admin.ch/sem/en/home/themen/fza_schweiz-eu-efta/brexit/faq.html

Switzerland & UK Coronavirus Restrictions

https://www.eda.admin.ch/countries/united-kingdom/en/home/representations/embassy-in-london/coronavirus.html

Ich kann die Frage nicht abschliessend beantworten. Es ist aber so, dass Mitarbeitende mit Wohnsitz England, die bis Ende 2020 ein Engagement (fest, temporär) mit einer offiziellen Arbeitsbewilligung in der Schweiz haben, ihren Status Quo behalten können. Zumindest bis auf Weiteres. Da Ihre Engländer aber nur einen saisonalen Vertrag hatten, könnte die Sachlage etwas anders liegen. Wenn diese ihren An...

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Ah - TMB, GR5, HikersHauteRoute (& TDR & TOR) reizen immer wieder, in diese tolle Gegend zu kommen! Aber das war hier nicht die Frage!
Die Frage ist berechtigt, ob hier tatsächlich schweizer Arbeitsrecht zur Anwendung kommt. Für die Brit-Community in Verbier sicher, aber nicht für die Guides, welche in Cham(onix) leben und arbeiten. Denn Art. 121 Abs. 2 IPRG regelt, welches Recht anwendbar ist, wenn der Arbeitnehmer in verschiedenen Ländern arbeitet. Demzufolge käme bei Ihren Freunden aus Cham französisches Arbeitsrecht zur Anwendung. Steuerrechtlich wäre es daher ev. nicht ungeschickt, ein paar Kilometer weiter in einem Dorf unterhalb des Catogne ein Tochterunternehmen zu gründ...

Marc F.
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