20. September 2018

BVG bei Temorärarbeitern?

Wie macht Ihr bez. BVG bei Temporärarbeitern? Zum Beispiel: Vor den ersten 3 Monaten muss ich keine BVG einzahlen, jedoch nach den 3 Monaten einen Nachzahlung. Nehmen wir an, der TMA hörte 2 Wochen nach der Anmeldung auf, wie kann mann den Aufwand reduzieren?

Danke Euch

3 Antworten

Die Frage ist etwas ungenau, ist der Arbeitgeber die Stellenvermittlung oder der Arbeitgeber bei dem der Mitarbeiter arbeitet?

Ich nehme an, der Stellenvermittler....

Ich denke, man kann bei eine...

Christine M.
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Nun das ist so.... ist es ein Temporärarbeiter, welcher über ein Temporärbüro läuft, so habt ihr keine Sorgen. BVG geht euch nichts an.... er hat den Lohn vom Tempbüro.

Ist es ein "eigener" befristet angestellter Mitarbeiter, so ist das wie folgt:

Ist der Vertrag auf weniger als drei Monate abgeschlossen, so gibt es kein BVG für diese Person.

Ist der Vertrag auf länger als drei Monate abgeschlossen, so muss die Person angemeldet werden. (hat dann z.B. aber auch das Recht auf Entlöhnung bei Krankheit....)

Letzer Fall ist, wenn während einem...

Peter Z.
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Wie Frau Müller bereits gefragt hat, ist der Arbeitgeber der Stellenvermittler? Wenn ja, untersteht der Temporärmitarbeiter dem GAV Personalverleih. Dort ist klar geregelt, wer wann versichert ist. Siehe auch Antwort von Herr Zurfluh. In Ergänzung zu seiner Antwort sind auch Personen mit Unterstützungspflicht gegenüber Kindern ab dem 1. Tag versicherungspflichtig. Um den administrativen Aufwand bei kurzen Einsätzen oder bei hohen Fluktuationen (was i...

Karin T.
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