10. Juni 2024

C-Bewilligung aussetzen während eines Auslandaufenthaltes (ausserhalb EU/EFTA)?

Hi, wir wollen die Schweiz für ein paar Jahre verlassen, aber auf jeden Fall zurück. Sozusagen eine längere Auszeit nehmen.

Ich habe wage Erinnerungen, dass man die C-Bewilligung aussetzen (also on-hold setzen) während der Zeit und weiter in die AHV einzahlen kann. Im Internet ist schwer was zu finden, aber der Weg zum Migrationsamt mit einer Erklärung weshalb man die Schweiz verlässt. Weiss jemand wie der Prozess gemacht wird?

vielen Dank im Vorab

1 Antwort

Akzeptiert durch Author

Ups, ich denke das wird euch Probleme verursachen. Eine Verlängerung der C-Bewilligung auf über 6 Monate ist nur aus bestimmten Gründen möglich.

Siehe Auszug:

Wenn Sie sich für mehr als 6 Monate im Ausland aufhalten, können Sie ein Gesuch stellen, damit Ihre Niederlassungsbewilligung aufrechterhalten wird. Dies ist maximal vier Jahre lang möglich, wenn einer der folgenden Gründe zutrifft:

  • Sie halten sich zur Abklärung der Integrations- oder Wiedereingliederungsmöglichkeiten im Heimatstaat auf.
  • Sie halten sich im Rahmen eines Studiums, eines Sprachaufenthalts oder zu sonstigen Bildungszwecken im Ausland auf.
  • Sie sind im Rahmen eines Arbeitseinsatzes für Ihre/n Schweizer Arbeitgeber/in im Ausland.
  • Sie halten sic...
Peter Z.
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