Coronavirus: Lohnzahlung bei MA, die bei Ausgangssperre daheim sind, aber nicht arbeiten können?
Im Falle einer Ausgangssperre müssten die meisten MA (je nach Branche) Homeoffice machen. Wie sieht die Lohnzahlung aus, bei MA, die nicht von zu Hause arbeiten können (aufgrund Funktion)?
1 Antwort
Die Situation ist laufend neu zu beurteilen (vgl. mein früherer Beitrag zum Thema "Riskmanagement").
Der Bundesrat hat gestern (16.3.20) die COVID-19 Verordnung 2 erlassen.
Daraus ergibt sich:
Art. 10b Grundsatz1 Besonders gefährdete Personen sollen zu Hause bleiben und Menschenansamm- lungen meiden.
2 Als besonders gefährdeten Personen gelten Personen ab 65 Jahren und Personen, die insbesondere folgende Erkrankungen aufweisen: Bluthochdruck, Diabetes, Herz- Kreislauf-Erkrankungen, Chronische Atemwegserkrankungen, Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen, Krebs.
Art. 10c Pflicht der Arbe...