COVID-19; Vorgabe Selbst-Isolation / Ferien/Unbezahlter Urlaub?
Ausgangssituation: Aktuelle konzernweite (internationale) Anweisung, bei Rückkehr aus dem Ausland (privater Reisegrund) zu Hause zu bleiben und nicht ins Büro zu gehen. Wenn kein Homeoffice möglich ist, müsste Urlaub / unbezahlte Abwesenheit genommen werden.
Fragen:
Auch wenn Reisen aktuell kaum möglich sind: auf welche rechtliche Grundlage könnte sich der Arbeitgeber zur Anweisung, unbezahlt / mit Ferien zu Hause zu bleiben, beziehen (Art, 329a Abs 2 OR?)?
In welchem Verhältnis stehen konzernweite Weisung vs. Schweizer (Arbeits)Recht vs. Behördliche Anordnungen (BDA, EDA)?
Ersteinschätzung: Meines Erachtens übersteigt die Anweisung zu unbezahlter Selbstisolation / Ferienbezug nach Auslandsrückkehr das Weisungsrecht des Arbeitgebers. Zudem finde ich keine Anweisung des BAG / EDA, die bei Rückkehr eine zwingende Selbstisolation vorschreibt. Wenn Selbstisolation vom Arbeitgeber gefordert wird, wäre m.E. eine Lohnfortzahlung geschuldet.
1 Antwort
Die Fragestellungen um Anordnung von Ferien hatten wir hier schon öfters (suche & verlinke ich morgen).
M.E. hat der Arbeitgeber keine Rechtsgrundlage, um in der geschilderten Situation ohne Lohn resp. unter unfreiwilliger Anrechnung an die Ferien den Arbeitnehmer z...