12. Mai 2020

COVID-19; Vorgabe Selbst-Isolation / Ferien/Unbezahlter Urlaub?

Ausgangssituation: Aktuelle konzernweite (internationale) Anweisung, bei Rückkehr aus dem Ausland (privater Reisegrund) zu Hause zu bleiben und nicht ins Büro zu gehen. Wenn kein Homeoffice möglich ist, müsste Urlaub / unbezahlte Abwesenheit genommen werden.

Fragen:

Auch wenn Reisen aktuell kaum möglich sind: auf welche rechtliche Grundlage könnte sich der Arbeitgeber zur Anweisung, unbezahlt / mit Ferien zu Hause zu bleiben, beziehen (Art, 329a Abs 2 OR?)?

In welchem Verhältnis stehen konzernweite Weisung vs. Schweizer (Arbeits)Recht vs. Behördliche Anordnungen (BDA, EDA)?

Ersteinschätzung: Meines Erachtens übersteigt die Anweisung zu unbezahlter Selbstisolation / Ferienbezug nach Auslandsrückkehr das Weisungsrecht des Arbeitgebers. Zudem finde ich keine Anweisung des BAG / EDA, die bei Rückkehr eine zwingende Selbstisolation vorschreibt. Wenn Selbstisolation vom Arbeitgeber gefordert wird, wäre m.E. eine Lohnfortzahlung geschuldet.

1 Antwort

Die Fragestellungen um Anordnung von Ferien hatten wir hier schon öfters (suche & verlinke ich morgen).

M.E. hat der Arbeitgeber keine Rechtsgrundlage, um in der geschilderten Situation ohne Lohn resp. unter unfreiwilliger Anrechnung an die Ferien den Arbeitnehmer z...

Marc F.
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