12. Februar 2021

D Bewilligung?

Ich hatte eine Studentenstelle ausgeschrieben und nun ist eine Person in der engeren Auswahl. Die Person hat eine D Bewilligung (Drittstaater) und sie meinte, dass sie 15-20h in der Woche arbeiten darf.

Die Person hat gerade mit dem Studium in der Schweiz angefangen.

Nun 2 Fragen:

Was muss ich beachten, wenn wir sie einstellen wollen? (Quellensteuer? max. Arbeitszeit? eine Arbeitsbewilligung extra beantragen? Wo macht man das beim Migrationsamt?)

Falls wir diese Person behalten wollen nach dem Studium, was muss ich dann beachten?

2 Antworten

Am beste mit Migrationsamt abklären.

Wir hatten eine Russische Staatsbürgerin die nach dem Studium neue Einstellung bei uns beantragt haben, und hat's geklappt ohne grosse Formalitäten, mit Antra...

Cana K.
1 Bewertung

Soviel ich weiss ist es sehr schwierig für Personen aus Drittstatten eine Arbeitsbewilligung zu erhalten. Man muss nachweisen, dass man niemanden gefunden hat in der Schweiz bzw. dem EU/EFTA-Raum.

https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/themen/arbeit/nicht-eu_efta-angehoerige.html

E...

Andrea H.
0 Bewertungen

Schließen