Darf das Unternehmen bestimmen an welchen Tagen der Mitarbeiter arbeitet (bei Teilzeit)?
1 Antwort
Solange es in den gesetzlichen Bandbreiten abläuft, ist hier kein Richter anzurufen.
Es soll zwischen den Parteien geregelt werden, und ich denke der AG hat hier das Recht zu bestimmen, wann er die Arbeitsleistung braucht. Der AN kann dann entscheiden, ob er den Vertrag eingehen will oder nicht.
Wird dies vor der Vertragsunterzeichnung schriftlich und bindend abgemacht, so unterliegt eine Veränderung im laufenden Vertrag der Änderungskündigung.
Beacht...