Darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Forderungen direkt der Lohnzahlung in Abzug bringen? ?
2 Antworten
Guten Tag
Sie dürfen Ihre Gegenforderungen mit den Lohnforderungen des AN nur soweit verrechnen, als diese pfändbar sind, d.h. soweit die Lohnforderung das Existenzminimum überschreitet. Jedoch dürfen Ersatzforderungen für absichtlich zugefügten Schaden unbeschränkt verrechnet werden (vgl. Art. 323b Abs. 2 OR). Diese Verrechnungsbeschränkung gilt für Lohn, Überstunden, Provisionen und Schadenersatz für Lohn. Der (freiwillige) Bonus im Sinne einer Gratifikation darf verrechnet werden. ...
Als erstes wäre meine Frage wie sich die Forderung denn begründet?
Ist es Schadenersatz so käme dieses zur Anwendung:
OR Art. 321e B. Pflichten des Arbeitnehmers / VI. Haftung des Arbeitnehmers
VI. Haftung des Arbeitnehmers
1 Der Arbeitnehmer ist für den Schaden verantwortlich, den er absichtlich oder fahrlässig dem Arbeitgeber zufügt.
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Bei Nichtantreten der Stelle ist OR 337d Art 1 anzuwenden.
1 Tritt der Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund die Arbeitsstelle nicht an oder verlässt er sie fristlos, so hat der Arbeitgeber Anspruch auf eine Entschädigung, die einem Viertel des Lohnes für einen Monat entspricht; ausserdem hat er Anspruch au...