15. Oktober 2017

Darf der Arbeitgeber trotz Krankheit oder Unfall eines Arbeitnehmers dessen Entlassung anordnen?

1 Antwort

Der Arbeitnehmer ist während der Dauer der Arbeitsverhinderung für eine bestimmte Zeit (Sperrfrist) vor Kündigung geschützt. Eine solche Sperrfrist gibt es jedoch erst nach Ablauf der Probezeit. Im ersten Dienstahr beträgt die Sperrfrist 30 Tage, im zweiten Dienstjahr bis und mit dem fünften 90 Tage und ab dem sechsten 180 Tage. Eine Kündigung, die während der Sperrfrist erfolgt, ist nichtig, d.h. ungültig. Der Arbeitgeber muss das Arbeitsverhältnis somit bei Rückkehr des Arbeitnehmers an den Arbeitsplatz oder nach Ablauf der Sperrfrist erneut kündigen, um dieses rechtsgültig auflösen zu können. Andernfalls läuft der Vertrag normal weiter. Tritt die Arbeitsverhinderung erst nach einer bereits erfolgten Kündigung ein, so wird die...
Alexandra M.
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