Darf der Arbeitnehmer einseitig entscheiden, dass er den Militärdienst als Durchdiener absolviert?
Hat der Arbeitgeber kein Mitbestimmungsrecht?
2 Antworten
Als ehemaliger Offizier fällt es mir hier schwer mich auf die rechtliche Seite zu reduzieren, aber.....
Ihr habe ein Kündigungsrecht, welches ihn nur vier Wochen vor Dienstantritt schützt. Art. 336c Abs. 1 Bst. a OR.
Wenn er also erst im Sommer den Dienst beginnt und ihr vorher noch die Kündigungsfrist habt, so wäre eine Kündigung möglich.
Vorteil: ihr könnt die Nachfolge einstellen und erspart euch die EO-Abrechnungen.
Nachteil: ihr verliert ggfls einen guten Mitarbeiter und - na ja - helvetisch wäre das Vorgehen auch nicht. Leisten doch...
Die militärdiensttauglichen und ausgehobenen männlichen MA können ihre Dienstpflicht gestaffelt (RS & WK) oder aber als Durchdiener leisten. Beide sind rechtlich gleichwertig. Selbstverständlich kann der MA sich mit seinem Arbeitgeber dazu abstimmen - aber verpflichtet ist ...