Darf der Arbeitnehmer sein Kind mit zur Arbeit bringen?
Hallo zusammen
Hat der Arbeitnehmende das Recht sein Kind mit zur Arbeit zu bringen, falls die Betreuung kurzfristig ausfällt? Was sagt das Arbeitsgesetz?
Für uns wäre klar, dass der Mitarbeitende dann kompensieren kann, um die Betreuungsaufgabe wahrzunehmen. Was, wenn der MA das nicht möchte und das Kind einfach mitbringt?
Besten Dank im Voraus!
1 Antwort
Das Arbeitsgesetz sagt nichts zur Frage, ob man sein Kind zur Arbeit mitbringen darf. Bloss, dass Erziehungsberechtigte im Krankheitsfall eines Kindes/Angehörigen von der Arbeit dispensiert sind. Für einige wenige Tage.
Als AG haben Sie ein Weisungsrecht. Man findet immer Gründe, weshalb man Kinder...