07. April 2020

Darf die HR-Abteilung die Postadresse eines Mitarbeiters intern rausgeben z.B. an Vorgesetzen?

2 Antworten

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Bei allen datenschutzrechtlichen Fragen gilt zuerst:

JEDE BEARBEITUNG VON PERSONENBEZOGENEN DATEN IST WIDERRECHTLICH!

es sei denn,

  • die betroffene Person hat der Verwendung ihrer Daten für eine bestimmte Verwendung eingewilligt;
  • es gibt für die Verwendung der personenbezogenen Daten eine gesetzliche Grundlage;
  • es gibt ein überwiegendes privates (oder öffentliches) Interesse des Bearbeiters, welches den Eingriff in die Privatsphäre der betroffenen Person rechtfertigt.

Für die Bearbeitung von personenbezogenen Daten im Arbeitsverhältnis regelt Art. 328b OR die Befugnisse des Arbeitgebers: dieser darf Daten über den Arbeitnehmer nur bearbeiten, soweit diese a.) für dessen Eignung für das Arbeitsverhältnis betreffen (Bewerbungsverfahren) oder b.) zur Durchführung des Arbeitsvertrages erforderlich sind.

"Erforderlichkeit" bedeutet in diesem Zusammenhang nicht nur, dass mit der Weitergabe der Privatadresse ein gewünschtes Ziel erreicht werden kann, sondern dass dieses nicht auf anderem Weg erreicht werden kann (sog. "Verhältnismässigkeitsprin...

Marc F.
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Akzeptiert durch Author

Juristisch gesehen hat Marc F. natürlich absolut recht. Die HR-Abteilung darf dem Chef nicht die Postadresse - und dadurch auch die Wohnadresse - eines MA mitteilen.

Und es macht Sinn, wenn er schreibt:

"Wäre es da nicht viel einfacher und respektvoller (!) wenn der Vorgesetzte den Mitarbeitenden um seine Privatadresse fragt?"

Aber als Personaler sehe ich das natürlich etwas anders, vor allem wenn ich an folgende Situationen denke:

  • eine Mitarbeiterin wurde gerade Mami. Die Chefin möchte ihr einen Blumenstrauss schicken
  • das Team arbeitet im Moment im Home Office, der Chef möchte allen ein "Apéro-Päckli" schicken, damit sie am Freitag Abend via Zoom, Skype, Teams, was-auch-immer zusammen an...
Etienne B.
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