15. Oktober 2017
Darf ein Arbeitnehmer nebst einer Vollzeitanstellung eine Nebenerwerbstätigkeit ausüben?
2 Antworten
Unzulässig ist eine Nebenerwerbstätigkeit dann, wenn damit die Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber verletzt wird. Dies ist namentlich der Fall, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber durch entgeltliche Arbeit konkurrenziert, wenn das Ansehen des Unternehmens in Mitleidenschaft ge...
Meines Erachtens kommt noch ergänzend hinzu, dass durch das Nebenamt die gesetzliche Wochen-Höchstarbeitszeit nicht überschritten werden darf... und wenn es doch vorkommen sollte, darf die durchschnittliche ...