Darf ein Mitarbeiter ein Zeugnis in zwei Sprachen verlangen?
Als internationaler Arbeitgeber bieten wir den Mitarbeitenden an, dass sie wählen dürfen, ob sie ein Arbeits- / Zwischenzeugnis in Deutsch ODER Englisch ausgestellt haben möchten. Wie verhält es sich, wenn der Mitarbeiter sich umentscheidet oder ein Zeugnis in beiden Sprachen verlangt? Müssen wir eine Übersetzung des Dokumentes anbieten?
Standort des Unternehmens ist in der Deutschschweiz. Falls jemand dazu auch noch Gesetzesartikel oder Gerichtsentscheide kennt bin ich sehr dankbar darum.
1 Antwort
ist nicht von mir, fasst es aber sehr gut zusammen.
http://www.advocat.ch/fileadmin/user_upload/publikationen/roland_mueller/Arbeitszeugnis.pdf
Auszug:
2. Sprache Sowohl das qualifizierte als auch das einfache Arbeitszeugnis sind in derjenigen 5.23 Sprache abzufassen, die vorwiegend in der Region, in welcher die Arbeitsleistung erbracht wurde, verwendet wird.57
Will der Arbeitnehmer in einem solchen Fall dennoch ein Zeugnis in einer anderen Sprache, so mus...