Darf eine 3 monatige Probezeit verlängert werden, wenn der MA wegen Krankheit teilweise fehlte?
1 Antwort
Ja. Vgl. Art. 335b Abs. 3 OR
Bei einer effektiven Verkürzung der Probezeit infolge Krankheit,
Unfall oder Erfüllung einer nicht freiwillig übernommenen gesetzlichen
Pflicht erfolgt eine entsprechende Verlängerung der Probezeit.
Aber Achtung: Bei Verlängerung der Probezeit infolge Ferienbezugs oder unbezahlten Urlaubs, erfolgt KEINE Verlängerung der Probezeit!
M.E. wäre die Situation aber wie folgt: Vereinbarung eines auf 4 Monaten befristeten Arbeitsvertrags. Nach Ablauf der 4 Monate entweder ein unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Probezeit, oder befristetes Arbeitsver...