26. Oktober 2017

Darf eine 3 monatige Probezeit verlängert werden, wenn der MA wegen Krankheit teilweise fehlte?

1 Antwort

Ja. Vgl. Art. 335b Abs. 3 OR

Bei einer effektiven Verkürzung der Probezeit infolge Krankheit,

Unfall oder Erfüllung einer nicht freiwillig übernommenen gesetzlichen

Pflicht erfolgt eine entsprechende Verlängerung der Probezeit.

Aber Achtung: Bei Verlängerung der Probezeit infolge Ferienbezugs oder unbezahlten Urlaubs, erfolgt KEINE Verlängerung der Probezeit!

M.E. wäre die Situation aber wie folgt: Vereinbarung eines auf 4 Monaten befristeten Arbeitsvertrags. Nach Ablauf der 4 Monate entweder ein unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Probezeit, oder befristetes Arbeitsver...

Caroline K.
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