Darf Geld verlangt werden, wenn jemand regelmässig vergisst, über Mittag auszustempeln?
Unser Zeiterfassungssystem ist so eingestellt, dass automatisch eine halbe Stunde Mittagspause generiert wird, wenn der MA mehr als 6 Stunden arbeitet und keine Pause stempelt. Meist ist dies praktisch, wenn ein MA bspw. 27 Minuten stempelt, aber so vom System um 3 Minuten verlängert wird, damit die Pflichtpause eingehalten wird. Nun passiert es aber manchmal, dass jemand dann extra länger Pause macht und nicht stempelt in dem Wissen, dass dann nur die halbe Stunde abgezogen wird. (Gemäss MA-Handbuch müsste gestempelt werden) Ich habe schon mal gehört, dass in Firmen irgendein kleiner Geldbetrag pro vergessene Stempelung verlangt wird oder dann einfach eine Stunde Mittag angenommen wird. Ist sowas zulässig bzw. welche Methoden gibt es, um diesem Problem entgegen zu wirken?
1 Antwort
Nicht alles, was auf den ersten Blick als “praktisch” erscheint, ist zielführend.
Zum einen lauten die arbeitsgesetzlichen Mindestpausen-Vorschriften anders, z.B. “eine Viertelstunde bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als fünfeinhalb Stunden” (vgl. Art. 15 Abs. 1 ArG).
Zum anderen muss man sich nicht wundern, dass wenn die Erfassung teilweise dem System übertragen wird (obwohl im MA-Handbuch steht, dass gestempelt werden muss), die Arbeitnehmer nicht mehr richtig erfassen.
Wenn ein Arbeitnehmer eine zu kurze Pause macht, wird die nicht dadurch länger, indem das System eine längere Pausenzeit vorgaukelt. Massgebend ist, wie lange die Pause in der Realität war.
In den Systemen, auch im Zeitwirtschaftssystem, ist die Realität abzubilden.
Wenn ein Arbeitnehmer zu kurze oder gar keine Pausen erfasst, kann das System so programmiert werden, dass es eine Meldung an den direkten Vorgesetzten versendet (z.B. ab einer gewissen Anzahl Verfehlungen). Die beste Methode, diesem Problem entgegenzuwirken, nennt sic...