Darf ich auf das E-Mail Konto eines Mitarbeiters zugreifen, ohne dessen Zustimmung?
z.B. bei einem gekündeten Mitarbeiter um die Abwesenheitsnotiz einzurichten.
1 Antwort
Der EDÖB schreibt dazu was folgt:
Wenn ein Angestellter die Firma verlässt, muss ihm die Möglichkeit gegeben werden, alle privaten Elemente aus seinem Postfach mitzunehmen (genauso wie alle anderen persönlichen Daten). Die geschäftlichen Elemente, die weiterhin benötigt werden oder noch in Bearbeitung sind, sind an den Stellvertreter oder zuständigen Vorgesetzten weiterzuleiten. Am Ende des letzten Arbeitstags des betreffenden Angestellten wird sein Postfach geleert und blockiert. ( https://www.edoeb.admin.ch/datenschutz/00763/00807/00827/index.html?lang=de#sprungmarke10_14 )
Bezüglich der gestellten Fragen:
Es muss hier sicherlich zwischen einem reinen Zugriff auf das Postfach zwecks technischer Einstellungen und dem Lesen von Nachrichten unterschiede...