30. Oktober 2017

Darf ich auf Dateien eines Mitarbeiters zugreifen, ohne dessen Zustimmung?

1 Antwort

Der Arbeitgeber hat die Persönlichkeit des Arbeitnehmers zu achten und zu schützen (vgl. Art. 328 OR).

Damit hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Privatsphäre. Was deutlich als privat gekennzeichnet ist (z.B. Datei-Ordner oder als privat gekennzeichneter Ordern im Outlook), darf vom Arbeitgeber nicht durchsucht werden. Denkbar ist aber, dass in einem Reglement oder einer Weisung kommuniziert wird, dass die private Nutzung der von der Firma zur Verfügung gestellten Hard- und Software verboten ist.

Wird festgestellt, oder besteht der Verdacht, dass der Mitarbeiter dieser Weisung zuwiderhandelt (z.B. ...

Caroline K.
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