Datenschutz am Arbeitsplatz: was muss ich als Vorgesetzter mindestens beachten?
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1 Antwort
Zunächst einmal sollte ein Vorgesetzter mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen der Bearbeitung von Personendaten im Arbeitsverhältnis vertraut sein. Der Datenschutz am Arbeitsplatz ist in der Schweiz durch das Datenschutzgesetz (DSG) und spezifisch durch Art. 328b OR geregelt. Diese Vorschriften zielen darauf ab, die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmenden zu schützen und sicherzustellen, dass ihre Daten im Arbeitsverhältnis nur im erforderlichen Rahmen bearbeitet werden.
Ob und wie weit personenbezogene Daten im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses bearbeitet werden dürfen, wird durch Art. 328b OR bestimmt. Demnach darf der Arbeitgeber nur Personendaten bearbeiten, soweit sie für die Eignung des Arbeitsverhältnis oder zur Durchführung des Arbeitsverhältnisses erforderlich sind. M.a.W. darf ein Arbeitgeber nur Personendaten bearbeiten, die für das Arbeitsverhältnis relevant sind.
Ganz generell erscheint mir zudem wichtig, dass Sie die Grundsätze der Datenbearbeitung nach dem DSG kennen, insb.:
- Rechtmässigkeit der Datenbearbeitung: Daten müssen rechtmässig erhoben werden. Eine Bearbeitung darf nur erfolgen, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, durch das Arbeitsverhältn...