19. Februar 2019

Deckung nach Austritt: Neuer AG nicht sogleich nach Austritt, was beachten bzgl. Versicherungen?

Ein Mitarbeiter tritt aus und startet beim neuen Arbeitgeber erst ab Mitte Monat des Folgemonats (d.h. für ca. 10 Tage ohne AG). Unfallversicherung: Eine Deckung besteht via den ehem. AG für 30 Tage. Was gibt es sonst noch zu berücksichtigen (AHV etc.)?

2 Antworten

Ergänzend zu Heides Antworten:

Die Unfallversicherung hat endlich nachgezogen und sie gilt einen Monat über Vertragsende hinaus. Also nicht nur 30 Tage.

Gleiches gilt schon länger für den Risikoschutz der Pensionskassen.

Die genannte Abredeversicherung sollte da abgeschlossen werden, da Prämie (klein) und möglicher Nutzen (gross) in keinem Verhältnis stehen. Regelt aber nur Unfall.

Offen ...

Peter Z.
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Der Mitarbeitende kann bei der Unfallversicherung des ehemaligen Arbeitgebers eine Abredeversicherung abschliessen. Diese gilt ab Ende Folgemonat und kann für längstens 6 Monate abgeschlossen werden. Ein...

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