08. Mai 2020

Digitale Unterschriften im HR?

Hat jemand Erfahrung mit digitalen Unterschriften bei Arbeitsverträgen und anderen HR Dokumenten mit rechtlicher Relevanz? Was muss speziell beachtet werden? Wenn künftig Dokumente so signiert werden, muss das in den allgemeinen Anstellungsbedingungen erwähnt werden?

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Guten Tag

Ich erlaube mir, aus rechtlicher Sicht etwas zu digitalen Unterschriften zu sagen. Eine digitale Unterschrift hat rechtlich keine Bedeutung. Das Dokument wird rechtlich so behandelt, wie wenn es keine Unterschrift hätte. Das bedeutet, dass dort, wo gemäss Gesetz etwas schriftlich geregelt sein muss, um gültig zu sein, d.h. mittels handschriftlicher Unterschrift, dort reicht die digitale Unterschrift nicht aus (bspw. Konkurrenzverbot, Überstundenvereinbarung). Solche Vereinbarungen benötigen zwingend die eigenhändige Unterschrift oder eine qualifizierte elektronische Signatur. Das gilt aber wie gesagt nur für diejenigen Vereinbarungen, die zwingend schriftlich sein müssen. Falls Sie also im Arbeitsvertrag eine Überstundenregelung oder ein Konkurren...

Roy L.
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