Doppelnamen gesetzlich abbilden?
Wir haben leider immer wieder das Problem, dass unsere MA mit mehreren Vornamen oder auch mehreren Nachnamen wünsche haben wie sie “auftreten” wollen. Meist Südamerikanische Personen.
Wir meinen das Vornamen reduziert werden könnten, die Nachnamen aber gemäss Pass gespeichert werden müssen.
Also “Hans Fritz Alexander Huber Keller” .... Kann “Hans Huber Keller” oder Hans.HuberKeller@email.ch werden. In Lohnsystemen ist Passname zwingend, bei e-Mail besteht eine gewisse Freiheit.
Wer hat gleiche Probleme wie gelöst?
Wo genau sind die gesetzlichen Grundlagen zur Datenspeicherung von Namen zu finden. DSG, GDPR?
1 Antwort
Der amtliche Name - in aller Regel zusammengesetzt aus Vor- und Familienname - dient dazu, eine Person eindeutig zu identifizieren. Oft zusätzlich mit Angaben über Geburtsdatum und -ort sowie den Eltern. Nebst anderen Angaben wird der amtliche Name weltweit in amtlichen Registern (CH: Zivilstandsregister) festgehalten und gestützt darauf amtliche Identifikations- und Reisepapiere ausgestellt. Vom amtlichen Namen ist der sog. Rufname zu unterscheiden. Dieser wird nicht in das Register eingetragen. Dem/r (amtliche/n) NamensträgerIn steht es frei, sich für den täglichen Umgang anders zu nennen. Aus “Josef” wird dann “Sepp” oder aus “Theresia” “Thea”. In vielen Fällen geht das gut - nicht aber im Bankenverkehr oder im Umgang mit den Behörden. Das Problem mit langen Vor- und Nachnamen und darin enthaltenen Sonderzeichen ist bekannt. Gewisse Systeme sind dafür nicht vorgesehen. In der Praxis würde ich vorallem dort, wo es um den (automatisierten) Zahlungsverkehr geht, den amtlichen Namen (Vor- und Nachname) - so wie es im Pass/ID ste...