13. Februar 2021

Doppelter Sozialversicherungsaufwand bei Übertragung aus Lohnbuchhaltung?

Grüezi mitenand

Wir haben zur Zeit eine Unsicherheit bezüglich dem Buchen auf die Konteo 57xx. Aktuell haben wir die Rechnungen der Sozialversicherungen auf die jeweiligen Konten 57xx gebucht, beispielsweise AHV Rechnung auf 5700. Also Banking verbunden, Transakationen abholen und dort auf das 5700 AHV Konto buchen.

Im Lohnprogramm von Bexio haben wir die Finanzbuchhaltung übertragen lassen. Nun scheint es aber so, als wären die Aufwände doppelt auf dem jeweiligen Konto - ein Mal wegen der bezahlten Rechnung und ein Mal aufgrund Aufschlüsselung durch das Lohnprogramm.

Wir haben ein Logik-Fehler. Dasselbe übrigens auch mit den ausbezahlten Löhnen- diese haben wir zur Zeit aus dem Banking Teil nicht abgeglichen, sondern ignoriert, da aus dem Lohnprogramm die Finanzbuchhaltung bereits nachgetragen scheint.

Frage damit: Wird aus dem Lohnprogramm die Übertragung in die Finanzbuchhaltung durchgeführt, müssen dann die tatsächlichen Zahlungen aus dem Banking Teil nicht abgeglichen werden? Oder wohin sollten diese dann gebucht werden?

Ich danke für Ihre Unterstützung.

2 Antworten

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Lohnprogramm bucht Kosten AG Anteil an Sozialleistungen gegen Transitorische Konto Sozialleistungen, sowie AN Anteil gegen Auszahlungsbetrag.

Danach folgt Zahlung an Sozialleistungen 57xx gegen Bankkonto.

Das heisst wenn 5700 auf Konto 57xx (Pasive) mit ...

Cana K.
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Als Ergänzung zu Canas Antwort.

Es sollte kein Transitorisches Konto sein, welche nur für Jahresabschluss benötigt werden. Bei BEXIO nennen sie es Lohndurchlaufkonto. Gibt auch Scharnierkonto, Ausgleichskonto, Lohnsummenkonto, usw. Aber alle machen das gleiche.

Ein Konto welches alle Lohnkomponenten aufweist und mit der Bankzahlung aus...

Peter Z.
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