DSGVO für Grenzgänger bei Zeugnistool?
Folgend Frage wurde gestellt. Wir wollen die Stammdaten unserer Mitarbeitenden in ein Zeugnistool laden, so dass die Erstellung von Zeugnissen schneller und qualitativ besser abläuft. Nun sagt jemand, das sei problematisch, da wir die Stammdaten von Grenzgängern nur speichern dürfen, wenn der MA ein Zeugnis wünscht. Also nicht Datenhaltung auf Vorrat.
Hat der Fragesteller Recht? Wer kann hierzu eine rechtliche Beurteilung abgeben?
Persönlich denke ich, dass wir viele grossen Firmen im Grenzbereich haben, welche das wohl nicht separat machen.
1 Antwort
Gute Frage!
Die Stammdaten der Grenzgänger sind wie alle anderen AN-Daten ohnehin beim Schweizer AG gespeichert. Diesen aber trifft die Zeugnispflicht (Art. 330a OR). Dementsprechend kann man das als gesetzliche Grundlage der Datenbearbeitung betrachten. Zudem hat der AG ein überwiegendes Interesse, diese personenbezogenen Daten zu bearbeiten (Art. 31 Abs. 2 revDSG). Der AN hat somit kein Recht, die Datenbearbeitung untersagen zu lassen. Unt...