Dürfen Absenzen bei Teilzeitarbeit umgerechnet werden?
2 Antworten
M.E. gibt es bei einem Teilzeitpensum zwei verschiedene gangbare Wege:
Als Ausgangsbeispiel eine Arbeitnehmerin, welche mit einem 20%-Pensum beschäftigt ist. im Betrieb gilt bei 100% eine 40-Stunden-Woche bzw. 8 Stunden Tages-Soll-Abeitszeit.
Absenzen:
Entweder Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen sich darauf, dass die Absenz jeweils entsprechend umgerechnet wird. D.h. also, die Arbeitnehmerin erhält so viele Stunden Krank vermerkt, wie sie durchschnittlich pro Tag gemäss Arbeitspensum arbeiten müsste. In unserem Beispiel also 2 h pro Tag.
Der andere Weg ist, dass, die Arbeitnehmerin bei einem Tag Krankheit einen vollen Arbeitstag, also 8 h krank vermerkt erhält. Dann aber natürlich nur soweit, als es ihre Wochen-Arbeits-Soll-Zeit nicht überschreitet.
Feiertage: Entweder die Arbeitnehmerin erhält an allen Feiertagen einen Zahltag von 20%, oder sie erhält nur an jenen Feiertagen einen Zahltag, an denen sie gemäss Vereinbarung auch tatsächlich gearbeitet hätte, dann aber im Umfang eines vollen Arbeitstages.
M.E. ist folgende Abmachung fair: Feierta...
Leider kommt dies in der Praxis immer wieder vor, ist aber nicht zulässig. Arbeitnehmern müssen bei Absenzen die vollen 8,5 Stunden angerechnet werden. Die Methode, Absenzen auf eine Fünftagewoche umzurechnen, ist nur dann gestattet, wenn der Arbeitnehmer eine ganze Woche abwesend ist, weil dann da...