Dürfen die Daten des Personaldossiers weitergegeben werden?
2 Antworten
Gemäss Art. 328b OR darf der Arbeitgeber Daten über den Arbeitnehmer (nur, aber immerhin) bearbeiten, soweit sie dessen Eignung für das Arbeitsverhältnis betreffen oder zur Durchführung des Arbeitsvertrages erforderlich sind.
Das "Bearbeiten" von Daten umfasst auch die Bekanntgabe bzw. Weitergabe von Daten an Dritte.
Die Antwort auf die Frage lautet daher: Ja, sofern sie für die Durchführung des Arbeitsvertrages erforderlich ist. Hier ist insbesondere an sozialversicherungsrechtliche Pflichten zu denken....
Die Einsicht ist nur mit ausdrückliche...