Dürfen die Ferien mit einer Geldzahlung abgegolten werden?
4 Antworten
Dies ist nur in zwei Fälle möglich.
Art. 329d OR regelt, dass Ferien nicht ausbezahlt werden dürfen. Ausnahmen sind, wenn das Arbeitsverhältnis gekündet ist und die Ferien nicht mehr bezogen werden können. Oder wenn z.B. im Stundenlohn ein stark schwankendes Arbeitsverhältnis vorliegt.
Somit darf an in einem 100% Stundenlohnverhältnis keine Ferienauszahlung monatlich vornehmen! Bei Teilzeit ist es im Graubereich... Wenn jemand immer 50% arbeitet, wäre das auch nicht schwankend und müsste dazu führen, dass der Ferienlohn nicht monatlich ausbezahlt werden darf. Ab hier würde es kompliziert zu erklären, was man denn machen muss... desh...
Grundsätzlich: nein (Art. 329d Abs. 2 OR). Ausnahme: Wenn die Ferien nicht mehr in natura bezogen werden können (kurz vor Austritt oder bei einem sehr kurz befristeten Arbeitsverhältnis).
Aber was ist überhaupt mit “die Ferien” gemeint? Gerne geht vergessen, dass ein Ferienanspruch stets aus zwei Komponenten besteht:
- der zur Verfügung gestellten freien Zeit (Art. 329a Abs. 1 OR): Anspruch des Arbeitnehmers auf Befreiung von der Arbeitspflicht zwecks Ferienbezug
- dem Lohn für die Ferientage, da Ferien bezahlt sind (Art. 329d Abs. 1 OR): Anspruch des Arbeitnehmers auf Ferienlohn
D...
ich kann dir dazu einen Blogbeitrag von unserer Anwältin empfehlen. Link: htt...